Was ist, wenn ein Blitz das Haus in Brand setzt? Oder was passiert, wenn die Wärmepumpe aufgrund eines unvorhergesehenen und plötzlichen Defekts ausfällt? Neben weiteren nachteiligen Folgen entsteht in erster Linie ein finanzieller Schaden. Dabei können Schadensummen entstehen, die Wohneigentümer finanziell stark belasten und im Extremfall sogar überfordern. Umso wichtiger ist es, passende Versicherungsmöglichkeiten zu kennen. Zwar sind die meisten Versicherungen für Eigenheimbesitzer nicht obligatorisch, sie können jedoch im Ernstfall durchaus sinnvoll sein. Es lohnt sich daher, die eigene Versicherungssituation im Zusammenhang mit dem Wohneigentum sorgfältig zu prüfen.
Aus gutem Grunde meist obligatorisch – die Gebäudeversicherung
Wer das Tagesgeschehen verfolgt, weiss, dass Hagel, Überschwemmungen oder gar Erdrutsche regelmässig für Schlagzeilen sorgen. Solche Naturereignisse – ebenso wie Sturmwinde oder Lawinen – zählen zu den Elementarereignissen. Sie treffen immer wieder auch Immobilien und verursachen teils erhebliche Schäden. Gleiches gilt für Brand-, Feuer- und Rauchschäden.
Glücklicherweise lassen sich zumindest die finanziellen Folgen solcher Ereignisse mit einer Gebäudeversicherung abfedern. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung, welche Feuer- und Elementarereignisse abdeckt, obligatorisch. Angesichts der potenziell hohen Schadenssummen von Feuer- und Elementarereignissen ist ein Abschluss jedoch auch in Kantonen ohne Gebäudeversicherungspflicht dringend zu empfehlen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Deckungsumfang der Gebäudeversicherung durch Zusatzversicherungen zu erweitern.
Haftpflichtfälle können teuer werden – eine Versicherung ist sinnvoll investiertes Geld
Hohe Kostenfolgen für den Wohneigentümer können auch bei Haftpflichtfällen entstehen. Verletzt beispielsweise ein herunterfallender Dachziegel auf dem Grundstück eine Person oder beschädigt ein dort parkiertes Auto, wird der Hauseigentümer haftbar. Übrigens, der Grundstückeigentümer haftet aufgrund der Kausalhaftung auch ohne Verschulden. Umso wichtiger ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung – auch wenn sie nicht obligatorisch ist. Bevor jedoch voreilig eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte geprüft werden, ob eine bereits vorhandene Privathaftpflichtdeckung nicht bereits ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Eine Hausratsversicherung ist auch für Eigenheimbesitzer empfehlenswert
In ein paar wenigen Kantonen ist sie obligatorisch – in den übrigen Gebieten der Schweiz aber zumindest ratsam: die Hausratsversicherung. Ein Eigenheim ist in puncto Einbruchsrisiko genauso gefährdet wie in eine Mietwohnung. Die Hausratsversicherung deckt dann beispielsweise Elementar- oder Feuerereignisse des Mobiliars – nicht nur Schäden aufgrund von Diebstahl. Damit im Schadensfall eine ausreichend hohe Deckung besteht, ist auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Übersteigt der Wert des Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme, liegt eine Unterdeckung vor. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung im Schadenfall entsprechend gekürzt.
Die Versicherungssituation ist auch bei Um- und Neubauten zu prüfen
Je nach Situation und Bedürfnissen des Wohneigentümers können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Eine davon ist die Erdbebenversicherung. Zwar beteiligen sich einige, jedoch nicht alle Gebäudeversicherungen an einem gemeinsamen Pool für Erdbebenschäden. Entsprechend erfolgen Auszahlungen im Erdbebenfall nur begrenzt und mit einem hohen Selbstbehalt. Je nach Region kann sich der Abschluss einer Erdbebenversicherung daher lohnen.
Unbedingt zu prüfen ist die Versicherungssituation bei Bau- oder Umbauarbeiten. In Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist eine Bauwesenversicherung zur Deckung von Schäden durch Feuer und Elementarereignissen obligatorisch. Darüber hinaus empfiehlt sich jedoch aufgrund der Haftung der Bauherrschaft zusätzlich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit sind sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt. Dieselbe Versicherung unterstützt zudem in Baurechtsstreitigkeiten. Wer sich zusätzlich gegen Schäden durch Bauunfälle, Diebstahl oder Vandalismus absichern möchte, hat die Möglichkeit, eine Bauwesenversicherung abzuschliessen.
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