Bewirtschaftung Stockwerkeigentum
Wir kümmern uns kompetent um Ihre Liegenschaft und entlasten Sie von administrativen, technischen und buchhalterischen Aufgaben.
Die Basis dafür bilden der Begründungsakt und das Reglement. An den jährlichen Eigentümerversammlungen werden neben dem Abschluss und Budget auch die alltäglichen Fragen von Eigentümerschaften behandelt. Nicht fehlen darf dabei der Blick in die weitere Zukunft, um den Wert der Liegenschaft sicherzustellen. Sie können von unserer grossen Erfahrung und Vergleichsmöglichkeiten profitieren. Wir betreuen neben einzelnen Liegenschaften auch Überbauungen. Wie in jeder Partnerschaft legen wir grossen Wert auf eine langjährige Beziehung, denn nur so entsteht ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Ausserdem weisen wir auf unsere regionale Verbundenheit hin. Wir sind mit den lokalen Verhältnissen sehr gut vertraut und können aufgrund der kurzen Anfahrtswege bei Bedarf rasch vor Ort sein.
Unsere hauptsächlichen Aufgaben:
- Grundlagen Beschaffung und Aktenübernahme
- Beratung und Überwachung bei der Umsetzung von Gesetz und Verwaltungsreglement
- Jahresabschluss Kontrolle
- Ausschuss- und Eigentümerversammlungen
- Vertretung der Gemeinschaft gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Bauherrn, Nachbarn
- Betreuung Hauswartung
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt eine Stockwerkeigentumsverwaltung?
Die Verwaltung organisiert die laufende Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören im vereinbarten Umfang die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Jahresabschluss und Budget, die Koordination des Unterhalts sowie die Umsetzung gültiger Beschlüsse. Grundlage sind Gesetz, Begründungsakt und Verwaltungsreglement. Immoschwab betreut Stockwerkeigentümergemeinschaften und unterstützt sie bei administrativen, technischen und buchhalterischen Fragen.
Was gehört beim Stockwerkeigentum zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören typischerweise Teile, die für Bestand und Funktion des Gebäudes wesentlich sind, beispielsweise Dach, Fassade oder tragende Bauteile. Andere Räume oder Bauteile können einem Sonderrecht zugeordnet sein. Für die Kosten- und Unterhaltsverteilung sind insbesondere Begründungsakt, Aufteilungspläne und Reglement massgebend. Bei Unklarheiten sollte die Verwaltung diese Unterlagen prüfen, bevor ein Auftrag oder eine Kostenbelastung ausgelöst wird.
Wer entscheidet über grössere Sanierungen im Stockwerkeigentum?
Über grössere Arbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum entscheidet grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft. Die erforderliche Mehrheit hängt von der Massnahme und den anwendbaren gesetzlichen sowie reglementarischen Regeln ab. Die Verwaltung bereitet Entscheidungsgrundlagen, Kostenschätzungen und Offerten vor und begleitet die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Bei dringenden Gefahren können besondere Handlungspflichten bestehen; solche Fälle sind gesondert zu beurteilen.
Wie hoch sollte der Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sein?
Eine für jedes Gebäude passende Pauschalsumme gibt es nicht. Entscheidend sind Baujahr, Zustand, bereits ausgeführte Erneuerungen, der aktuelle Fondsbestand und der absehbare Investitionsbedarf. Ein langfristiger Unterhalts- und Erneuerungsplan liefert eine bessere Grundlage als der Vergleich mit einer beliebigen Nachbarliegenschaft. Die Verwaltung kann diese Informationen für Budget und Beschlussfassung aufbereiten.
Was passiert, wenn der Erneuerungsfonds für eine Sanierung nicht reicht?
Reichen die vorhandenen Mittel nicht, muss die Gemeinschaft die Finanzierung rechtzeitig beraten und im Rahmen der geltenden Regeln beschliessen. Je nach Situation kommen angepasste Einlagen, Sonderbeiträge oder andere Finanzierungslösungen infrage. Ein knapp dotierter Fonds ist deshalb ein wichtiges Thema für die Jahresplanung. Immoschwab unterstützt Eigentümergemeinschaften bei der Vorbereitung von Budget- und Sanierungsentscheiden.
Wie läuft eine Stockwerkeigentümerversammlung ab?
Die Eigentümer erhalten eine Einladung mit Traktanden und den für die Beschlüsse erforderlichen Unterlagen. An der Versammlung werden beispielsweise Jahresrechnung, Budget, Unterhalt und Anträge behandelt. Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse werden protokolliert. Die konkreten Fristen und Mehrheiten ergeben sich aus Gesetz und Reglement. Immoschwab bereitet Versammlungen vor, begleitet die Durchführung und übernimmt Aufgaben aus dem Verwaltungsmandat.
Was tun, wenn sich Stockwerkeigentümer über Renovationen nicht einig sind?
Hilfreich sind zuerst eine klare Zustandsanalyse, transparente Kostenangaben und verschiedene nachvollziehbare Handlungsoptionen. Die Verwaltung kann den Entscheidungsprozess vorbereiten und die reglementarischen Zuständigkeiten aufzeigen. Bei strittigen Beschlüssen oder grundsätzlichen Rechtsfragen kann eine juristische Beurteilung notwendig werden. Ein dokumentierter Sanierungsplan erleichtert sachliche Diskussionen und reduziert Überraschungen.
Wer ist bei einem Wasserschaden im Stockwerkeigentum zuständig?
Das hängt davon ab, wo die Schadenursache liegt und welche Bauteile betroffen sind. Leitungen, Gebäudeteile im gemeinschaftlichen Eigentum und Bereiche im Sonderrecht können unterschiedliche Zuständigkeiten auslösen. Wichtig sind eine schnelle Schadenbegrenzung, die Dokumentation der Ursache und die Abstimmung mit den zuständigen Versicherungen. Die Verwaltung koordiniert die Angelegenheit soweit das Mandat und die Zuständigkeit der Gemeinschaft reichen.
Wie lassen sich Sanierungen in einer Überbauung besser planen?
Bei grösseren Gemeinschaften empfiehlt sich eine mehrjährige Übersicht über technische Anlagen, Fassaden, Dächer und weitere gemeinschaftliche Bauteile. Darauf aufbauend können Prioritäten, Kostenschätzungen, Fondsbeiträge und Beschlüsse vorbereitet werden. Eine abgestimmte Planung hilft auch, Arbeiten zu bündeln und Eingriffe für Bewohner früh anzukündigen. Immoschwab betreut neben einzelnen Liegenschaften auch Überbauungen.
Wie kann eine Stockwerkeigentümergemeinschaft die Verwaltung wechseln?
Ein Wechsel muss anhand des bestehenden Vertrags, des Reglements und der erforderlichen Eigentümerbeschlüsse vorbereitet werden. Besonders wichtig sind die vollständige Übergabe von Verträgen, Protokollen, Buchhaltung, Fondsunterlagen, Schlüsseln und laufenden Projekten. Die neue Verwaltung benötigt klare Zuständigkeiten und einen definierten Starttermin. Immoschwab kann auf Anfrage die Voraussetzungen für die Übernahme einer Gemeinschaft prüfen.